Abkürzung für das Mindesthaltbarkeitsdatum. Ein vorgeschriebenes Kennzeichnungselement, dass nach dem EU-Recht auf allen Fertigpackungen ausgewiesen sein muss. Mit der MHD-Angabe wird angegeben, bis zu welchem Datum ein Lebensmittel bei sachgerechter Aufbewahrung ohne abweichenden Geschmacks- und Qualitätsverlust verzehrt werden kann.